Gastmitgliedschaft

Gastmitglied können alle natürlichen Personen werden, die außerdhalb des Kammerbezirks der IHK zu Köln einem anderen Mitgliedskreis der Wirtschaftsjunioren Deutschland oder der Junior Chamber International (JCI) angehör(t)en.

Durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes können auch solche Personen Gastmitglieder werden, bei denen dies nicht der Fall ist.

Gastmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, ihnen steht jedoch kein aktives und passives Wahlrecht sowie kein Stimmrecht zu.

Interesse? Werde Mitglied

Fragen zur Gastmitgliedschaft beantworten wir gerne. Schreib uns: info@diegesellscahfft.de